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Aufbewahrungspflicht von BuchhaltungsunterlagenDer Gesetzgeber schreibt die Fristen zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen vor. Hier soll Ihnen unsere kleine Aufstellung bei der Auswahl der zu Vernichtenden Akten behilflich sein. Zehnjährige AufbewahrungsfristSeit dem 01.01.2008 dürfen nachfolgend aufgeführte Unterlagen mit Datum bis zum 31.12.1997 vernichtet werden :
Sechsjährige AufbewahrungsfristSeit dem 01.01.2008 dürfen nachfolgend aufgeführte Unterlagen mit Datum bis zum 31.12.2001 vernichtet werden :
Für den LKW-Betrieb gilt :
(Angaben erfragt bei Polizei, Berufsgenossenschaft und dem Bundesamt für Güterverkehr) |
Kontaktinformation für Auftragsannahme und Beratung :
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