Aufbewahrungspflichten

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Aufbewahrungspflicht von Buchhaltungsunterlagen

Der Gesetzgeber schreibt die Fristen zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen vor. Hier soll Ihnen unsere kleine Aufstellung bei der Auswahl der zu Vernichtenden Akten behilflich sein.

Zehnjährige Aufbewahrungsfrist 

Seit dem 01.01.2008 dürfen nachfolgend aufgeführte Unterlagen mit Datum bis zum 31.12.1997 vernichtet werden :

  • Bücher (Kasse, Rechnungen ...)
  • Konten
  • Inventarlisten
  • Jahresabschlüsse
  • Eröffnungsbilanzen
  • Buchungsbelege

Sechsjährige Aufbewahrungsfrist

Seit dem 01.01.2008 dürfen nachfolgend aufgeführte Unterlagen mit Datum bis zum 31.12.2001 vernichtet werden :

  • Lohnkonten
  • Geschäftsbriefe

 

Für den LKW-Betrieb gilt : 

  • im LKW müssen die Tachoscheiben der letzten 3 Werktage und eine leere Tachoscheibe vorhanden sein
  • Die gesamte Aufbewahrungsfrist beträgt ein Jahr 

(Angaben erfragt bei Polizei, Berufsgenossenschaft und dem Bundesamt für Güterverkehr)

 

                                    Kontaktinformation für Auftragsannahme und Beratung :

unter Telefon per Fax Postadressen 
02233 / 934840

02233 / 934841  

Ernst-Reuter-Str. 63, 50354 Hürth  
02237 / 657905

02237 / 657907

Röntgenstr. 26, 50169 Kerpen   

E-Mail  :       info@baumann-entsorgung.de   

Wegbeschreibungen

 

 

 

Claudia Baumann, Copyright © 2004 [Baumann Entsorgung]. Alle Rechte vorbehalten. Erstmalig veröffentlicht : 15.06.2004. Stand: 25.02.2008